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Organigramm_Vorstand_3
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Gremien des BdSJ DV Paderborn

Im BdSJ Diözesanverband Paderborn teilen sich verschiedene Gremien die Arbeit im und für den Verband.

Der Vorstand ist Ansprechpartner für die Bezirke, setzt die Beschlüsse des Diözesanjungschützenrats um und organisiert mit der Geschäftsstelle die Veranstaltungen des BdSJ, etc. Er besteht aus gewählten und berufenen Mitgliedern. Der Diözesanjungschützenrat wählt die Vorstandsmitglieder. Gewählte Mitglieder sind der Diözesanjungschützenmeister mit seinen Stellvertretern, der Diözesanjungschützenpräses, Diözesanfahnenschwenkermeister und die verschiedenen berufenen Beisitzer. Der Diözesanbundesmeister und der Diözesanschießmeister sind geborene Mitglieder. Zudem vertritt der Diözesanvorstand die Jungschützen und den Diözesanjungschützenrat in weiteren Gremien, wie z.B. beim BDKJ oder auf  Bundesebene.  

 

Der Diözesanjungschützenrat ist das höchste beschlussfähige Gremium auf Diözesanebene und tagt ein- bis zweimal im Jahr. Der Rat besteht aus dem Diözesanvorstand und den Vertretern der 12 Bezirke des BdSJ-Diözesanverbandes. 

In den Ratssitzungen werden u.a. die Wahlen in den Diözesanvorstand des BdSJ und in den Verwaltungsrat durchgeführt. Um den Rat über die Geschehnisse und die Arbeit des BdSJ zu informieren, erfolgen Berichte aus dem Vorstand und dem Verwaltungsrat. Auch die Arbeitskreise und Projekte des BdSJ werden hier initiiert und können durch den Einbezug der mittleren Ebene (Bezirke) diözesanweit stattfinden. Ebenso werden Veranstaltungen vorgestellt und an Ausrichter für den Diözesanjungschützentag (DJT) und Bundesjungschützentag (BJT) vergeben. 

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat unterstützt und prüft den Diözesanvorstand. Hier werden die Finanzen geregelt, Etatplanungen gemacht, aber auch Personalangelegenheiten besprochen und beraten. 

Der Verwaltungsrat besteht aus 9 Personen. Der Diözesanvorstand entsendet zwei Personen, die weiteren 7 Personen werden vom Diözesanjungschützenrat gewählt. Für 2 Personen hat der Diözesanvorstand das Vorschlagsrecht, 5 Personen werden vom den Vertretern der Bezirke vorgeschlagen.